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FAQ – Häufig gestellte Fragen

Muss ich die Ausstellungsgebühren überweisen?

Nein, die Ausstellungsgebühren werden eingezogen. Eine Überweisung ist somit nicht erforderlich.
Je nach Eingang der Meldungen werden die Abbuchungen zu folgenden Terminen vorgenommen: 15.09.2022, 30.09.2022 sowie nach dem Meldeschluss, wurde der Einzug der Ausstellungsgebühren bereits vorgenommen.

Was muss ich bei meiner Anmeldung unbedingt beachten?

Die Angabe der vollständigen Ausstelleradresse mit gültiger PLZ, sowie die komplette Bankverbindung muss angeben werden. Weiterhin ist die Unterschrift des Ausstellers zwingend erforderlich. Ohne diese Angaben ist die Meldung nicht gültig.Zuchtgemeinschaften werden nur registriert angenommen wenn eine Bestätigung des jeweiligen Landesverbandes gemäß der AAB IV. 1.a und b vorliegt. Diese ist als Kopie der Anmeldung beizufügen, auch wenn bereits auf dem A-Bogen ZG eingedruckt ist und die Kopie bereits in den letzten Jahren mitgeschickt wurde.

Wann ist der Meldeschluss und was ist mit meiner Anmeldung wenn ich diese zu spät abgesendet habe?

Der Meldeschluss unserer Ausstellung ist der 17.Oktober 2022 – entscheidend hierfür ist der Poststempel. Also wenn auf dem Briefumschlag der 17.10.2022 gestempelt ist wird Ihr Meldebogen auch noch bearbeitet und angenommen, vorbehaltlich der Überschreitung der Hallenkapazität. Später eingehende Anmeldungen werden nicht bearbeitet.

Ich möchte noch Tiere nachträglich melden?

Nachmeldungen und Änderungen sind nach dem Meldeschluss nicht möglich.

Wann werden die Bewertungen im Internet veröffentlicht?

Am Freitag, den 16.12.2022 ab spätestens 14.00 Uhr wird der Ausstellungskatalog mit allen Bewertungen veröffentlicht. Der Katalog enthält aber nur die Katalognummern und Bewertungen und ist ein Service für die Aussteller. Nach dem Ende der Schau wird der komplette Ausstellungskatalog mit Ausstellernamen und Verkaufspreisen veröffentlicht.

Ab wann kann ich meine errungenen Sachpreise erhalten?

Die Ausgabe der Sachpreise erfolgt ab Freitag, den 16.12.2022, 14.00 Uhr, bis zum Sonntag, den 18.12.2021 im Büro für die Ausgabe der Sachpreise (Bitte der Ausschilderung folgen).

Wie bekomme ich meine Geldpreise?

Die errungenen Geldpreise werden nach Ausstellungsende überwiesen.

Ab wann kann man Tiere während der Ausstellung kaufen?

Der Tierverkauf findet zu folgenden Zeiten statt:
Freitag, den 16.12.2022, von 14.00  bis 19.00 Uhr.
Sonnabend, den 17.12.2022 von 08.00 bis 18.00 Uhr
Sonntag, dem 18.12.2021 von 08.00 – 12.00 Uhr

Kann ich beim Tierverkauf mit EC- oder Kreditkarten bezahlen?

Ja, Sie haben die Möglichkeit auch mit EC- oder Kreditkarte zu bezahlen. Es fallen dann allerdings Gebühren an (1 % bei EC-Kartenzahlung und 2,5 % bei Zahlung mit einer Kreditkarte).

Ab wann dürfen gekaufte Tiere von der Ausstellung mitgenommen werden?

Die Tiere dürfen ab Freitag, den 16.12.2022 ab 14.00 Uhr ausgesetzt/mitgenommen werden. Bitte verlassen Sie nach dem Aussetzen der gekauften Tiere umgehend die Ausstellungshalle.

Haben Kinder und Jugendliche kostenfreien Eintritt zur Deutschen Junggeflügelschau?

Der Hannoversche Geflügelzüchterverein von 1869 e.V. ist an den Eintrittsgeldern nicht beteiligt, deshalb müssen Kinder und Jugendliche Eintritt zahlen. Es wird allerdings eine Schülerkarte angeboten.